Abrasive-Imaging

Imaging Technologies

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

§1 Geltungsbereich

1.1 Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers (nachfolgend kurz „AGB“ genannt) gelten ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte zwischen Verkäufer und Käufer. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind nicht anwendbar, und zwar selbst dann nicht, wenn seitens des Verkäufers in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen vorbehaltlos Leistungen erbracht werden.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Kaufmann (Plural: Kaufleute) ist entweder derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt oder derjenige, der die Firma seines Unternehmens in das Handelsregister eintragen lässt.

2.2 Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

2.3 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.4 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2.5 Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

2.6 Vertragstext im Sinne dieser AGB ist die sich aus unserer Internetpräsentation ergebene Produktbeschreibung und der Inhalt der Online-Bestellung. Die von uns im Internetportal verschickte Bestellbestätigung ist selbst nicht Vertragstext, sondern bestätigt nur den Eingang der Bestellung.

2.7 Textform ist eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben worden ist.

2.8 Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.

2.9 Mangelschaden ist der Schaden, der darin liegt, dass der Kaufgegenstand infolge eines Mangels, der durch Nacherfüllung beseitigt werden kann, den Kunden im Vergleich zu einem mangelfreien Kaufgegenstand schlechter stellt.

2.10 Mangelfolgeschaden ist der Schaden, der durch mangelfreie Nacherfüllung nicht beseitigt wird und den der Kunde an anderen Rechtsgütern als am Kaufgegenstand infolge des Mangels, der durch Nacherfüllung beseitigt werden kann, erleidet, insbesondere an Körper, Eigentum, Besitz und Ersatzpflichten gegenüber Dritten.

2.11 Die Hausfracht und das Rollgeld im Sinne dieser AGB sind ein Teil der Transportkosten einer Ware zum Kunden. Das Rollgeld soll die Beförderungskosten von ABRASIVE INDUSTRY zum Versandspediteur und die Hausfracht die Beförderungskosten vom Empfangsspediteur am Bestimmungsort zum Empfänger bezeichnen.

3. Geltung dieser AGB

3.1 Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen.

3.2 Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an.

3.3 Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3.4 Wir sind jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Kunden haben das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam. Kunden werden in Textform bei Beginn der Frist darauf hingewiesen, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn nicht binnen vier Wochen widersprochen wird.

3.5 Übt der Kunde das Widerspruchsrecht aus, so hat ABRASIVE INDUSTRY das Recht, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen oder den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

4. Vertragsparteien

4.1 Als Kunden werden ausschließlich Unternehmer oder juristische Personen akzeptiert.

4.2 Verbraucher werden als Kunden ausgeschlossen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei Anmeldung zum Händlerbereich (online) wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Passwörter nicht an Dritte weiterzugeben.

4.5 Im Falle einer Vortäuschung einer Unternehmereigenschaft kommt kein Kaufvertrag zustande. Die Parteien vereinbaren stattdessen eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Kaufpreises, den der nicht zugelassene Kunde zu zahlen hat.

5. Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer, d.h. auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart oder auf sie Bezug genommen wird.

6. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite des Verkäufers „www.abrasive-industry.de“ abrufbar.

 

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die abgegebene Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Vertragsangebot dar.

2.2 Bei einer Online-Bestellung auf der Internetseite des Verkäufers erhält der Käufer per E-Mail eine Bestätigung des Bestellungszugangs beim Verkäufer. Hierbei handelt es sich noch nicht um eine Annahme des Vertragsangebotes.

2.3 Das Angebot des Käufers wird durch den Verkäufer spätestens mit Versendung der bestellten Ware angenommen. Auf Anfrage des Käufers kann ihm davor eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt werden.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise des Verkäufers richten sich nach den bei Bestellungseingang gültigen vorherigen Absprachen, zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

3.2 Die jeweils aktuellen Preise sind vorab vom Käufer beim Verkäufer anzufragen.

3.3 Bestellte Ware ist, sofern nichts anderes vereinbart, vor der Lieferung zu bezahlen (Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte). Lieferungen gegen Rechnung sind nach vorheriger Absprache möglich.

 

§ 4 Versand und Gefahrenübergang

4,1. Ab einem Nettowarenwert von 250,00 EUR bei Paketsendungen erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands versandkostenfrei.

4.2 Die Bestimmung der Transportart und des Versandweges obliegt dem Verkäufer.

4.3 Für Produkte, die einen besonderen Transportaufwand oder überdurchschnittliche Versandkosten verursachen oder außergewöhnliche Verpackungsmaterialien benötigen, trägt der Käufer zusätzlich zu den üblichen Kosten des Transports/Versands bzw. der Materialien die hierdurch anfallenden Zusatzkosten. Über diese Kostentragungspflicht wird der Käufer rechtzeitig vor Versendung der Ware informiert.

4.4 Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt mit Übergabe der Ware an die Transportperson bzw. mit Verlassen der Ware aus dem Lager des Verkäufers zwecks Versendung. Findet eine Verzögerung der Versendung auf Wunsch des Käufers statt oder gerät dieser in Annahmeverzug, so geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

 

§ 5 Lieferfristen

5.1. Die wirksame Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen bedarf der Schriftform.

5.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (z.B.: Streik, Aussperrung, Brand, behördliche Anordnungen) verlängern die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Lieferfristen oder -termine um einen den Umständen entsprechenden, angemessenen Zeitraum.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Waren zurückzufordern. Die Rücknahme der Ware durch den Verkäufer gilt als Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Ware ist der Verkäufer zu deren Verwertung befugt, wobei der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Käufers angerechnet wird.

6.2 Sicherungsübereignungen, Verpfändungen sowie sonstige die Rechte des Verkäufers an der gelieferten Ware beeinträchtigende Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet.

6.3 Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige die Rechte des Verkäufers an der gelieferten Ware beeinträchtigende Eingriffe Dritter sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen

 

§ 7 Gewährleistung

7.1 Geringfügige Abweichungen zwischen den im Katalog abgebildeten Produkten und dem gelieferten Produkt können aus technischen Gründen vorkommen und stellen keinen Mangel der gelieferten Ware dar.

7.2 Eine Mangelrüge muss bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber dem Verkäufer erfolgen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen.

7.3 Bei Vorliegen eines Mangels ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Handelt es sich um einen unerheblichen Mangel, ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Sonstige Gewährleistungsansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels beträgt 1 Jahr ab Übergabe der Ware an den Käufer.

 

§ 8 Umtausch und Rückgabe

Ein Umtausch und/oder eine Rückgabe der gelieferten Ware ist – abgesehen der Fälle mangelhafter Waren – ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat dem Umtausch bzw. der Rückgabe ausdrücklich schriftlich zugestimmt. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 15 % des Nettowarenwertes (u.a. für die Wiedereinlagerung) zu verlangen. Die Kosten der Rücksendung sind durch den Käufer zu tragen.

 

§ 9 Haftung

Gegenüber Unternehmern haftet ABRASIVE INDUSTRY nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von ABRASIVE INDUSTRY oder seines Vertreters nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Erfüllungsgehilfen haftet ABRASIVE INDUSTRY nur in Fällen des Vorsatzes. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet ABRASIVE INDUSTRY dagegen auch in Fällen sonstiger Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ABRASIVE INDUSTRY oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Abschluss des Vertrages typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ABRASIVE INDUSTRY oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch ABRASIVE INDUSTRY und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall entgegenstehender zwingender gesetzlicher Regelungen. ABRASIVE INDUSTRY übernimmt keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit der Verkaufsplattform unter www.abrasive-industry.de. Die Verfügbarkeit kann insbesondere aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt, aber auch aufgrund von Wartungs- und Entwicklungsarbeiten zeitweise eingeschränkt sein. ABRASIVE INDUSTRY behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Plattform für Wartungs- und Entwicklungsarbeiten zeitweise zu deaktivieren bzw. die Leistung einzuschränken. Schadensersatzansprüche sowie Aufwendungsersatzansprüche des Käufers sind – ohne Rücksicht auf deren Rechtsgrund – ausgeschlossen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht des Verkäufers auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.

 

§10 Zahlungsbedingungen

10.1 ABRASIVE INDUSTRY liefert gegen Vorkasse, Rechnung oder Nachnahme.

10.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, liefert ABRASIVE INDUSTRY gegen Vorkasse.

10.3 Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Danach hat ABRASIVE INDUSTRY für den Fall der Mahnung einen Anspruch auf Zahlung einer Mahnpauschale in Höhe von 20,00 €.

10.4 Im Falle einer Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir bei Zahlung gegen Rechnung 2 % Skonto, bei Zahlung gegen Bankeinzug gewähren wir 3 % Skonto.

 

§ 11 Rechnungsstellung

11.1 Gemäß § 14 UStG können Rechnungen vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch übermittelt werden.

11.2 ABRASIVE INDUSTRY ist berechtigt, Rechnungen als pdf-Rechnung per E-Mail (elektronischer Rechnungsversand) zu versenden.

 

§ 12 Pfandrechte / Eigentumsvorbehalt / Schutzrechte

12.1 Gegenüber unseren Kunden behalten wir uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit wir mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck - Wechsel - Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks durch uns.

12.2 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

12.3 Eine Verbringung des dem Eigentumsvorbehalt bzw. unserem Sicherungseigentum unterfallenden Gegenstandes an einen anderen Ort als den Ort der Lieferung oder eine Veräußerung ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung untersagt. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, diese Gegenstände an gut sichtbarer Stelle mit einem Kennzeichen zu versehen, das auf unser Eigentum hinweist. Der Kunde ist weiter verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle der Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen, oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, alle sonstigen nach dem Recht des Standorts der unter Eigentumsvorbehalt bzw. in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware etwa erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unser Eigentum auch mit Wirkung gegen Dritte uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO oder ähnlicher ausländischer Rechtsbehelfe zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel bzw. Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

12.4 Der Kunde ist verpflichtet, die in unserem Vorbehalts- bzw. Sicherungseigentum stehende Ware pfleglich zu behandeln, sie gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wassereinwirkung ausreichend zu versichern und auf unser Verlangen eine Sicherungsbestätigung (Sicherungsschein) bei dem Versicherer zu unseren Gunsten zu beantragen sowie auf unsere Anforderung die Ansprüche gegen den Versicherer und den Schädigenden an uns abzutreten. Sofern Pflege-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Der Kunde wird Gesetz - und Rechtsverordnungen, die für den Besitz und den Gebrauch der Ware gelten, beachten. Sollte der Kunde der Versicherungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung durch uns nicht nachkommen, sind wir berechtigt, auf Kosten des Kunden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware entsprechend zu versichern. Im Übrigen trägt der Kunde während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware.

12.5 Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der gelieferten Vorbehaltsware bzw. der in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware in Höhe des Faktura - Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderungen einschließlich allen Nebenrechten mit Rang vor seinen übrigen Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung an den Abnehmer oder aus sonstigem Rechtsgrund gegenüber Dritten erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung oder Vermengung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretungen an. Nach der Abtretung ist der Kunde ungeachtet unserer eigenen Befugnis zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz - oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder der Kunde seine Zahlungen einstellt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. den Dritten die Abtretung mitteilt.

12.6 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware bzw. der in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Faktura - Endbetrag zzgl. Umsatzsteuer) zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Dies gilt auch, wenn der Kunde durch Tätigkeiten nach Satz 2 Alleineigentum erwirbt. Die Bewahrung für uns erfolgt unentgeltlich. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der für uns gelieferten Ware (Faktura - Endbetrag zzgl. Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zur Zeit der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in einer Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so ist vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich.

12.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die gelieferten Gegenstände zurückzunehmen oder heraus zu verlangen. In der Zurücknahme – auch im Wege der Pfändung – der Kaufsache und im Herausgabeverlangen durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückerhalt der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

12.8 Unsere Beauftragten sind während der gewöhnlichen Geschäftszeiten zur Überprüfung der gelieferten Vorbehaltsware bzw. der in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware bei dem Kunden berechtigt und können diese als uns gehörig kennzeichnen.

12.9 Für alle Leistungen und Maßnahmen bei der Bestellung, Verwaltung, Freigabe und Verwertung von Sicherheiten sowie bei der Inanspruchnahme von Mitverpflichteten können wir ein angemessenes Entgelt im Rahmen des § 315 BGB in Rechnung stellen. Außerdem trägt der Kunde alle sonstigen in diesem Zusammenhang stehenden Auslagen und Nebenkosten, insbesondere Lagergelder, Lagerkosten, Kosten der Beaufsichtigung, Vermittlerprovisionen und Prozesskosten.

 

§13. Schadenersatz wegen Nichterfüllung

13.1 Soweit ABRASIVE IMAGING bei völliger oder teilweiser Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ein Schadensersatzanspruch gegen diesen zusteht, kann ABRASIVE IMAGING mindestens 25 % des auf die nicht gelieferte Ware entfallenden Kaufpreises als Vertragsstrafe geltend machen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Uns ist es gestattet, nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

13.2 Für den Fall der Warenrücknahme durch ABRASIVE IMAGING aus vom Kunden zu vertretenden Gründen behält ABRASIVE IMAGING sich die Geltendmachung von Aufarbeitungskosten und Wertminderung vor, und zwar unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche.

 

§ 14. Rügepflicht

14.1 Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.

14.2 Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

14.3 Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

14.4 Haben wir den Mangel arglistig verschwiegen, so können wir uns auf diese Vorschriften nicht berufen.

 

§ 15. Mängelhaftung / Verjährungsfrist

15.1 Es besteht grundsätzlich ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.

15.2 Soweit die gelieferte Sache nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann, oder sie nicht die Eigenschaften, die er nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.

15.3 Ein unerheblicher Mangel oder unerhebliche Minderung der Tauglichkeit ist unbeachtlich. Mangel- und Mangelfolgeschäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Ware durch den Kunden entstanden sind, werden von den Mängelrechten ebenfalls nicht erfasst. Entsprechendes gilt auch für den übermäßigen, das heißt nicht vertragsgemäßem Gebrauch bei Verschleißteilen.

15.4 Die Nacherfüllung erfolgt gegenüber Unternehmern nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware, gegenüber Verbrauchern nach seiner Wahl.

15.5 Wir können die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

15.6 Kunden können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Ziffer „Haftung“ geltend zu machen.

15.7 Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist bei neuen Waren ein Jahr ab Gefahrübergang, bei gebrauchten Waren wird die Mängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln nach Maßgabe der Ziffer "Haftung". Unberührt bleibt die Verjährungsfrist ebenfalls im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB; sie beträgt fünf Jahre ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

 

§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

16.1 Erfüllungsort ist für beide Parteien der Geschäftssitz des Verkäufers 

- Mülheim an der Ruhr


16.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz des Verkäufers - Mülheim an der Ruhr. Der Verkäufer bleibt jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

16.3 Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 17. Salvatorische Klausel (Teilunwirksamkeit)

Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

§18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Nebenabreden

18.1 Der Vertrag unterliegt einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl gilt nicht, wenn dem Verbraucher dadurch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

18.2 Bei Rechtsstreitigkeiten ist unser Sitz Gerichtsstand, wenn

18.2.1 der Kunde Kaufmann ist oder

18.2.2 der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder

18.2.3 der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

18.3 Wir sind berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

18.4 Nebenabreden sind nicht getroffen worden.



Anrufen
Email